Die Trennung und Scheidung der Eltern ist für die Kinder ein schwerwiegendes kritisches Lebensereignis, dem meist bereits eine sehr schwierige Phase vorausgegangen ist. Sowohl die Kinder als auch die Eltern haben große Anpassungsleistungen an die neue Situation zu erbringen.
Kinder sind oftmals mit der Situation überfordert. Sie reagieren dann mit Auffälligkeiten. Die Ausprägung der Auffälligkeiten hängt von der psychischen Konstitution bzw. der Sensibilität und dem Alter sowie dem Geschlecht der Kinder ab.
Häufige Reaktionen der Kinder nach einer Trennung sind:
Es ist auch nicht unüblich, dass die Kinder teilweise Schuldgefühle entwickeln, weil sie die Schuld des Auseinanderfallens der Familie bei sich sehen. Sie empfinden des Weiteren häufig heftige Loyalitätskonflikte gegenüber beiden Elternteilen und reagieren mit Wut auf den Elternteil, den sie für „schuldig“ für das Scheitern der Beziehung halten.
Die Kinder können meist die Trennung und Scheidung nicht als endgültige Realität anerkennen, sondern haben stets den Wunsch, dass die Familie wieder zusammengeführt wird. Diese Realität zeigt sich auch in den gerichtlichen Verfahren, in denen die Kinder angehört werden. Der Wunsch der Kinder ist in fast allen Fällen, dass die Ursprungsfamilie wieder zusammen kommt.
Als Fachanwalt für Familienrecht kann ich Ihnen nur empfehlen, auch bei noch so emotionaler Auseinandersetzung im Falle einer Trennung und Ehescheidung, auf Ihre Kinder zu achten. Je besser die Eltern mit der neuen Situation zurechtkommen und einvernehmlich mit wechselseitigem Respekt die sehr schwierige und emotional behaftete Situation meistern, umso leichter fällt es den Kindern, sich damit zu arrangieren und ihr Gleichgewicht wieder zu finden.
Die Eltern sollten ihr Interesse daher auf das Wohl des Kindes anstatt auf Sanktionierung des Ex-Partners oder der Ex-Partnerin richten.
Ihre Kinder benötigen in dieser Phase besondere Unterstützung und viel Zeit, um bleibende Schwierigkeiten vermeiden zu können. Sie sollten daher nicht Ihren Ex-Partner bzw. Ihre Ex-Partnerin vor Ihren Kindern kritisieren. Hierdurch werden insbesondere jüngere Kinder verunsichert und bekommen Angst, wenn die Mutter oder der Vater in Anwesenheit des Kindes mit Ärger oder Wut über die Ex-Partnerin bzw. den Ex-Partner spricht.
Meine langjährige Erfahrung als im Familienrecht tätiger Rechtsanwalt zeigt, dass es für die Kinder enorm wichtig ist, dass die Eltern miteinander kooperieren und sich auch entsprechend achten und wertschätzen. Trotz aller Emotionalität, Enttäuschung und Wut, die in den meisten Fällen im Zuge einer Trennung bzw. Ehescheidung nicht vermeidbar sind, sollten Sie Konflikte und Auseinandersetzungen nicht vor den Kindern austragen. Hierzu gilt das oben Gesagte. Sofern Sie es schaffen, Ihre Kommunikation und Ihr Verhalten an dem Interesse der Kinder auszurichten sowie die mit der Trennung und Ehescheidung zu regelnden Angelegenheiten einvernehmlich beizulegen und dadurch Ihre Elternschaft im Sinne der Kinder weiterleben können, entlasten Sie Ihre Kinder erheblich, sodass diese wieder zu ihrem normalen Leben und Alltag zurückfinden können.
Sollten Sie in der Trennungs- oder Scheidungssituation mit Ihrer Elternrolle nicht klar kommen, lassen Sie sich professionell beraten und nehmen Sie als Eltern auch professionelle Hilfe für Ihre Situation in Anspruch. Hierzu zählen u.a. die zuständigen Jugendämter und psychologischen Beratungsstellen.
Versuchen Sie, juristische Verfahren über Umgangs- oder Sorgerechtsfragen zu vermeiden und nehmen Sie sich vor, konstruktive und einvernehmliche Lösungen mit Ihrem Ex-Partner bzw. Ihrer Ex-Partnerin zu erzielen. Sofern dies nicht möglich ist, führen Sie juristische Verfahren sachlich und versuchen dann, im Zuge des gerichtlichen Verfahrens eine Elternvereinbarung zu erzielen.
Als Fachanwalt für Familienrecht, der nahezu ausschließlich im Familienrecht tätig ist, weise ich meine Mandanten auf die vorbezeichneten Ausführungen hin und versuche, im Dialog mit dem Ex-Partner oder der Ex-Partnerin und deren Rechtsanwälten die Trennungs- und Scheidungsfolgen einer einvernehmlichen Lösung zuzuführen.