Düsseldorfer Tabelle

Die Düsseldorfer Tabelle regelt nach einer Trennung oder Scheidung den Kindesunterhalt in Abhängigkeit vom elterlichen Einkommen. Sie wird jährlich von den deutschen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag aktualisiert. Streng genommen hat sie keine Gesetzeskraft, allerdings ist sie bundesweit anerkannt und wird von den Familiengerichten zur Berechnung des Kindesunterhalts angewandt.

Die jeweils aktuelle Düsseldorfer Tabelle finden Sie auf der Webseite des Oberlandesgericht Düsseldorf:

http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle